Kinder

Kid´s in die Clubs

Das Programm finanziert Kindern/Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen die Vereinsmitgliedschaft. Die Finanzierung erfolgt in Kooperation mit der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Verein des Hamburger Abendblatts „Kinder helfen Kindern“ e.V. sowie weiteren Spender*innen.

KIDS

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Freiwilligendienste im Sport

Die Freiwilligendienste im Sport sind FSJ (Freiwilliges Soziales Jahr) und BFD (Bundesfreiwilligendienst)..

Das Programm finanziert Kindern/Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen die Vereinsmitgliedschaft. Die Finanzierung erfolgt in Kooperation mit der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Verein des Hamburger Abendblatts „Kinder helfen Kindern“ e.V. sowie weiteren Spender*innen.

Mittlerweile beteiligen sich fast 170 Sportvereine an der Aktion. Welche Sportarten kostenlos in welchen Stadtteilen angeboten werden, kann der Vereinsliste entnommen werden.

Informationen zu Kids in die Clubs bieten wir in Form von Flyern auf Deutsch, Arabisch, Englisch, Farsi, Französisch und Türkisch an. Flyer in den jeweiligen Sprachen stellt die Geschäftsstelle der Sportjugend auf Anfrage gerne zur Verfügung.

Förderungen

Voraussetzungen für die Förderung der Jugendarbeit

Zur Förderung der Jugendarbeit in den Hamburger Sportvereinen und Sportverbänden stellt die Hamburger Sportjugend Mittel zur Verfügung, die bei Erfüllen aller folgenden Voraussetzungen von den Vereinen und Verbänden beansprucht werden können:

• Bestehen einer Jugendordnung *1

• Wahl der/des Jugendwart*in auf einer Versammlung der jugendlichen Mitglieder sowie der Jugendleiter*innen und Jugendgruppenleiter*innen bzw. der Jugendvertreter*innen

• Sitz und Stimme für die/den Jugendwart*in im engeren Vorstand des Vereins bzw. Verbandes

• eigener Jugendetat

• Umsetzung von geeigneten Maßnahmen zum Kinderschutz / Prävention sexualisierte Gewalt (Abfrage/Nachweis erfolgt durch den jährlich einzureichenden Statistikbogen)

• Abgabe des Statistikbogens „Jahresbericht zur Jugendverbandsarbeit“ des Vorjahres

  *1 Vereinen/Verbänden, die noch keine Jugendordnung besitzen, kann eine Übergangsfrist von 2 Jahren zur Erstellung einer Jugendordnung gewährt werden.

o Förderungsberechtigt sind Jugendabteilungen der Sportvereine bzw. Sportverbände, die im Hamburger Sportbund e.V. Mitglied und beim Vereinsregister Hamburg gemeldet sind.

o Start- oder Spielgemeinschaften können keinen Antrag/Verwendungsnachweis zur Förderung einreichen. Anträge/Verwendungsnachweise müssen über einen beteiligten Verein eingereicht werden.

o Förderungsberechtigt sind alle Kinder, Jugendlichen und Jungerwachsenen bis zum vollendeten 27. Lebensjahr (Ausnahme bei Pos. 3.5 bis 18. Lebensjahr).

o Der Verein/Verband verpflichtet sich, in die Werbung bzw. für die Berichterstattung über die geförderte Maßnahme jeweils einen Hinweis ”mit Unterstützung der Freien und Hansestadt Hamburg, der Sportjugend und ggfs. Sponsoren” aufzunehmen.

o Die jeweiligen Antragstermine können den folgenden Richtlinien entnommen werden.

o Die jeweiligen Termine zur Einreichung der Verwendungsnachweise können den folgenden Richtlinien entnommen werden bzw. werden im Bewilligungsbescheid bekanntgegeben.

o Die Verwendungsnachweise müssen von der/dem Vereins/Verbandsjugendwart*in und einem zeichnungsberechtigten Vorstandsmitglied unterschrieben sein.

o Im Interesse einer genauen, korrekten Behandlung aller Verwendungsnachweise erfolgt eine Bearbeitung nur, wenn alle erforderlichen Angaben enthalten sind und alle benötigten Unterlagen (siehe Einzelregelungen der Positionen) beiliegen.

o Der einreichende Verein/Verband verpflichtet sich, über die Gesamtausgaben einen belegmäßigen Nachweis zu führen, der jederzeit von der Sportjugend eingesehen werden kann. Der Verein/Verband bestätigt, dass die Förderungen in der Jahresabrechnung des Vereines/Verbandes ausgewiesen werden. Originalbelege müssen zur evtl. Überprüfung durch die Sportjugend bzw. andere Institutionen (z.B. BASFI) 6 Jahre im Verein/Verband aufbewahrt werden.

o Überweisungen sind nur auf Vereins-/Verbandskonten möglich.

o Anteilige Kürzungen der Förderungen aufgrund von Mittelknappheit sind möglich.

o Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.

o Eine Doppelförderung von Maßnahmen ist nicht möglich.

Download: Arbeitshilfe zur Erstellung einer Jugendordnung

Kontakt Info

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Sternschanze 4
20357 Hamburg

040 / 411 72 794
svphamburg@t-online.de
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